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   BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,2084
BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02 (1) (https://dejure.org/2003,2084)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2003 - IX ZB 227/02 (1) (https://dejure.org/2003,2084)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02 (1) (https://dejure.org/2003,2084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung der Streitwertfestsetzung - Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung - Objektives wirtschaftliches Interesse - Entwicklung der Vermögensverhältnisse des Schuldners

  • zvi-online.de

    GKG § 35; ZPO § 3
    Gegenstandswert bei Antrag auf Versagung der RSB ohne Anhaltspunkte für Schätzung der Werthaltigkeit einer verbleibenden Forderung regelmäßig 1 200 Euro

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 35; ; ZPO § 3; ; BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2; ; BRAGO § 9 Abs. 1; ; BRAGO § 77; ; BRAGO § 77 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiungsverfahren; Beschwerde ; Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02
    Dies gilt auch für die Festsetzung des Gegenstandswertes einer Entscheidung im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß §§ 77 Abs. 3, 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, bei der mangels greifbarer Schätzgrundlage hilfsweise ein Wert von 4.000,00 EUR herangezogen werden kann (vgl. OLG Celle ZInsO 2002, 32, 33; 74, 76; 230, 232; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Auf., § 290 Rn. 91).
  • AG Duisburg, 12.06.2002 - 62 IN 53/00

    Abhängigkeit der Anwaltsgebühr für die Tätigkeit im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02
    Maßgeblich dabei ist nicht der Nennbetrag der dem verfahrensbeteiligten Gläubiger verbleibenden Forderung (so AG Duisburg ZInsO 2002, 844), sondern deren wirtschaftlicher Wert, bei dem auch die Erfolgsaussichten einer künftigen Beitreibung zu berücksichtigen sind.
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die

    Die gerichtliche Wertfestsetzung nach § 58 GKG ist nicht bindend (BGH, Beschl. v. 23.01.2003 - IX ZB 227/02 - ZInsO 2003, 217 zu der Vorgängernorm § 77 BRAGO).
  • BGH, 20.03.2014 - IX ZB 288/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Insolvenzantrags: Aussetzung des

    Diese besondere Wertvorschrift steht der Anwendung von § 32 Abs. 1 RVG entgegen (KG, ZInsO 2013, 1541 Rn. 1; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Aufl., § 32 Rn. 2; Mayer/Kroiß/Kießling, RVG, 6. Aufl., § 32 Rn. 4; BeckOK-RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, Stand 15. August 2012, § 32 Rn. 6; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217 zu § 77 BRAGO).
  • BGH, 22.05.2003 - IX ZB 456/02

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben zur Erlangung

    Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt gemäß § 35 GKG, § 3 ZPO 1.200 ? (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217).
  • LG Stade, 21.09.2004 - 7 T 151/04

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen Schuldner

    Für die Bestimmung des Beschwerdewertes ist auf das objektive wirtschaftliche Interesse desjenigen abzustellen, der das Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2003, Az. IX ZB 227/02 = ZInsO 2003, 91).

    Allerdings ist der Beschwerdewert nach Auffassung des Gerichts nicht entsprechend der zitierten BGH-Rechtsprechung (Beschluss vom 23.01.2003, Az. IX ZB 227/02 = ZInsO 2003, 91), auf lediglich 1.200 Euro festzusetzen.

    Es erscheint vielmehr sachgerecht, für das Verfahren der sofortigen Beschwerde entsprechend den für das Beschwerdeverfahren geltenden § 77 Absatz 3 und § 8 Absatz 2 Satz 2 BRAGO a. F. = § 28 Absatz 3 und § 23 Absatz 3 RVG n. F. auf einen Wert von 4.000 Euro abzustellen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2002, Az. 2 W 5/02 = ZInsO 2002, 230; auch OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2001, Az. 2 W 71/01 = ZInsO 2002, 32; auch BGH, Beschluss vom 23.01.2003, Az. IX ZB 227/02 = ZInsO 2003, 91).

  • BGH, 25.08.2008 - IX ZB 91/06

    Streitwert im Verfahren auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Der Gegenstandswert für das einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung betreffende Verfahren ist gemäß § 23 Abs. 2 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse desjenigen zu bemessen, der den jeweiligen Antrag stellt oder das entsprechende Rechtsmittel verfolgt (BGH, Beschl. v. 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 266/05

    Gegenstandswert und Rechtsmittelbeschwer für einen Gläubigerantrag auf Versagung

    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für die Rechtsanwaltsgebühren kann im Verfahren über die Rechtsbeschwerde betreffend den Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 33 Abs. 1, § 28 Abs. 3, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG der Wert von 4.000 EUR herangezogen werden, wenn - wie hier - genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. Rn. 2961).
  • AG Köln, 13.02.2018 - 73 IN 113/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfahren über den Antrag auf Versagung

    Bestünden keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, wie sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners entwickeln werden und gegebenenfalls in welchem Umfang er in Zukunft wieder in der Lage sein wird, Zahlungen zu leisten, sei der maßgebende Wert im Versagungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des BGH auf 5.000 EUR festzusetzen (BGH, Beschl. v. 26.4.2011, IX ZB 101/10, BeckRS 2011, 11245, mit Verweis auf BGH, Beschl. v. 23.1.2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217).
  • LG Göttingen, 24.06.2008 - 10 T 58/08

    Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren zulasten

    Zur Begründung des Beschwerdewerts hat die Kammer auf die Entscheidung des OLG Celle ZInsO 2007 224 sowie auf den Beschluss des BGH vom 23.01.2003 - IX ZB 227/02 - verwiesen.

    Hieran ist jedoch das Amtsgericht bei der Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren nicht gebunden (vgl. BGH Beschluss vom 23.01.2003 - IX ZB 227/02 - ).

  • AG Duisburg, 26.07.2008 - 62 IN 36/02

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter

    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für etwaige Anwaltsgebühren (VV Nr. 3309) ist der tatsächliche wirtschaftliche Wert der Forderung der Gläubigerin auf 10% des Nennwerts von 13.978,53 EUR geschätzt worden (§ 28 Abs. 3 RVG; vgl. BGH bei Fischer NZI 2004, 281, 299 = ZVI 2003, 91f. = ZInsO 2003, 217 = JurBüro 2003, 253).
  • BGH, 26.04.2011 - IX ZB 101/10

    Die Gegenvorstellung ist bei fehlender Darlegung begründeter Aussichten einer

    Maßgeblich dabei ist nicht der Nennbetrag der dem verfahrensbeteiligten Gläubiger verbleibenden Forderung, sondern deren wirtschaftlicher Wert, bei dem auch die Erfolgsaussichten einer künftigen Beitreibung zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 41/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11

    Versagung einer Restschuldbefreiung bei Beantragung im Schlusstermin durch einen

  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

  • LG Wuppertal, 20.11.2008 - 6 T 772/08

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Versagung von

  • LG Bonn, 20.09.2007 - 6 T 297/07

    Einhaltung der Frist für einen Antrag auf Restschuldbefreiung i.R.e.

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 10 W 6/07

    Bemessung des Beschwerdewerts bei Anfechtung der Entscheidung über Ankündigung

  • LG Göttingen, 11.08.2009 - 10 T 61/09

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen sowie auf

  • LG Bamberg, 22.09.2020 - 3 T 85/20

    Streitwertbestimmung für ein Verfahren zur Versagung der Restschuldenbefreiung

  • LG Halle, 24.04.2014 - 3 T 38/14

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen Falschangaben bei einer Kreditanfrage per

  • LG Stuttgart, 11.09.2008 - 19 T 289/08

    Anspruch auf Restschuldbefreiung trotz wahrheitswidriger falscher Angabe von

  • AG Duisburg, 21.02.2007 - 62 IK 264/04

    Hinweis auf den Anfall einer Erbschaft als Auskunftspflicht eines Schuldners im

  • LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 1 T 40/06

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung durch das

  • OLG Dresden, 02.04.2008 - 13 W 1209/07

    Bestimmung des Werts einer Beschwerde eines Gläubigers gem. § 253

  • AG Duisburg, 22.01.2007 - 62 IN 212/03

    Verwendung einer fremdsprachigen Urkunde ohne gleichzeitige Vorlage einer

  • AG Hamburg, 04.05.2009 - 67e IN 346/02

    Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags im Falle einer bestrittenen

  • LG Stuttgart, 14.08.2008 - 19 T 300/07
  • LG Göttingen, 15.01.2008 - 10 T 1/08

    Voraussetzungen eines Gläubigerantrags auf Versagung einer Restschuldbefreiung

  • LG Bonn, 08.10.2007 - 6 T 321/07
  • LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08

    Voraussetzungen für die Versagung einer Restschuldbefreiung wegen unvollständiger

  • LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 1 T 4/06

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung durch das

  • LG Limburg, 15.09.2010 - 7 T 145/10
  • LG Hannover, 22.04.2009 - 6 T 22/09

    Übertragung des Miteigentumsanteils an einer Immobilie als

  • AG Heilbronn, 03.12.2008 - 12 IN 39/07

    Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund des Verstoßes des Schuldners gegen

  • LG Göttingen, 02.12.2008 - 10 T 89/08
  • LG Bonn, 10.08.2011 - 6 T 143/11

    Substantiierte im Schlusstermin vorgetragene Tatsachen sind Voraussetzung für

  • AG Regensburg, 03.04.2009 - 2 IN 411/02

    Voraussetzungen für die Zurückweisung eines Antrags auf Restschuldbefreiung im

  • LG Göttingen, 25.09.2009 - 10 T 77/09

    Auskunftspflicht und Mitteilungspflicht über das Vermögen im weiteren Sinne in

  • LG Offenburg, 20.05.2008 - 4 T 65/08

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde eines Gläubigers ohne einen vorher

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